Kanzlei Gorriahn
 Rechtsanwalt - Fachanwalt

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht bietet viele Möglichkeiten für bestehende und auch neu zu gründende Unternehmen, sich in verschiedenen Rechtsformen zu organisieren. Die Unterschiede in den Rechtsformen sind zum Teil gravierend, sodass man sich vor der Unternehmensgründung umfassend über Rechte und Pflichten der Gesellschaftsform informieren sollte.

Viele Faktoren spielen bei der Wahl der Rechtsform eine Rolle. Je nach Bedürfnissen der Gründer kann die Gewichtung sehr unterschiedlich sein und hängt stark vom Einzelfall ab. Wichtige Faktoren sind zum Beispiel die Haftung, also das Risiko, das die Unternehmensinhaber tragen müssen, die Steuer- und Kostenbelastung und die zu erbringende Kapitaleinlage. Zur Gründung einer GmbH beispielsweise muss ein Gründungskapital von mindestens 25.000 Euro aufgebracht werden, welches als pfändbares Stammkapital gilt. Körperschaften zahlen zudem Körperschaftssteuer.

Wir beraten Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform, erstellen Verträge und betreuen Sie beim gesamten Gründungsakt.