Für Arbeitnehmer & Arbeitgeber in München

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München – Kanzlei Gorriahn

Kündigung, Abmahnung oder Gehaltsstreit? Kanzlei Gorriahn vertritt Sie in München – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Klare Einschätzung, verständliche Beratung und konsequente Vertretung, auch vor dem Arbeitsgericht.

Arbeitsrecht in München – unsere Leistungen im Überblick

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern – vom ersten Arbeitsvertrag bis zur letzten Lohnabrechnung. Gerade in München, wo viele Menschen in größeren Betrieben und Konzernen beschäftigt sind, kommt es regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Wir vertreten Ihre Interessen konsequent – außergerichtlich und, wenn nötig, vor dem Arbeitsgericht.

So arbeiten wir im Arbeitsrecht

Analyse

Wir prüfen Ihre Situation und erläutern Ihnen klar, wie Ihre rechtliche Lage ist – einschließlich der realistischen Chancen und Risiken.

Strategie

Gemeinsam entscheiden wir, ob eine außergerichtliche Einigung oder die Klage vor dem Arbeitsgericht sinnvoller ist.

Durchsetzung

Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Gegenseite und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht München – engagiert und konsequent.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Kündigung & Kündigungsschutz

Kündigungen sind die häufigsten arbeitsrechtlichen Streitfälle. Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab: Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer, Betriebsratsbeteiligung, Kündigungsgrund und Einhaltung der Formalien. Das Entscheidende: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wer diese Frist versäumt, verliert seinen Anspruch.

Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung, vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht München und verhandeln – wenn gewünscht – eine Abfindungsregelung.


Abmahnung

Eine Abmahnung ist häufig der Vorbote einer Kündigung – und kann deren Grundlage bilden. Nicht jede Abmahnung ist jedoch rechtlich wirksam: Formelle Fehler, pauschale Vorwürfe oder sachlich unrichtige Darstellungen können sie angreifbar machen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und beraten Sie, ob und wie Sie dagegen vorgehen sollten.

Arbeitsvertrag

Fehlerhafte oder unklare Arbeitsverträge führen regelmäßig zu Streitigkeiten. Wir prüfen Arbeitsverträge auf rechtlich bedenkliche Klauseln und beraten Sie vor der Unterzeichnung. Arbeitgeber unterstützen wir bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen, damit Konflikte erst gar nicht entstehen.

Zeugnis, Lohn & Urlaub

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt es häufig zu Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis, ausstehende Lohnzahlungen oder nicht gewährten Urlaub. Diese Ansprüche können verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Wir setzen berechtigte Forderungen durch – und wehren unberechtigte ab.

Mobbing & Diskriminierung

Systematisches Mobbing oder Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter oder Behinderung sind rechtlich nicht hinnehmbar und begründen konkrete Ansprüche. Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und vertreten Sie – gegenüber dem Arbeitgeber und vor dem Arbeitsgericht.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in München

Wir beraten und vertreten beide Seiten des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenden sich an uns, wenn sie eine Kündigung erhalten haben und deren Wirksamkeit prüfen lassen möchten, sich gegen eine Abmahnung zur Wehr setzen wollen, ausstehende Lohnansprüche oder ihr Arbeitszeugnis durchsetzen möchten oder Konflikte am Arbeitsplatz eskalieren.

Arbeitgeber beraten wir bei der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträge, der korrekten Aussprache von Abmahnungen und Kündigungen sowie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht in München

Wie lange habe ich nach der Kündigung Zeit, Klage zu erheben?

Die Frist für die Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung – ohne Ausnahme. Wer sie versäumt, verliert seinen Anspruch auf Überprüfung der Kündigung. Wenden Sie sich daher sofort nach Erhalt der Kündigung an uns.

Gilt der Kündigungsschutz immer?

Das allgemeine Kündigungsschutzgesetz gilt nur in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und nach einer Wartezeit von sechs Monaten. In kleineren Betrieben gelten abweichende Regelungen. Wir prüfen Ihren Einzelfall und teilen Ihnen ehrlich mit, welchen Schutz Sie genießen.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines Vergleichs vereinbart – etwa im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Wir verhandeln für Sie die bestmögliche Lösung.

Darf mein Arbeitgeber mich einfach abmahnen?

Eine Abmahnung ist nur wirksam, wenn sie konkrete, nachvollziehbare und nachweisbare Vorwürfe enthält. Pauschale oder sachlich falsche Abmahnungen können angefochten werden. Wir prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.

Was tue ich, wenn mein Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt?

Dokumentieren Sie die ausstehenden Zahlungen und setzen Sie eine schriftliche Frist. Wenn diese fruchtlos verstreicht, können wir die Lohnansprüche gerichtlich geltend machen – vor dem Arbeitsgericht München. Beachten Sie auch mögliche Ausschlussfristen in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Sie haben ein rechtliches Anliegen in München?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah zurück und vereinbaren einen Beratungstermin – direkt, ohne Umwege.