Erbrecht & allgemeines Zivilrecht in München

Rechtsanwalt für Erbrecht in München – Kanzlei Gorriahn

Todesfall, strittiges Testament oder Erbstreit? Kanzlei Gorriahn berät und vertritt Sie in München in allen erbrechtlichen Fragen – von
Testament und Nachlassplanung bis zu Erbstreitigkeiten und Pflichtteilsansprüchen. Klare Einschätzung, konsequente Vertretung.

Erbrecht in München – unsere Leistungen im Überblick

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht. Es ist ein Rechtsgebiet, das mit konkreten Fristen, formalen Anforderungen und – nicht selten – familiären Konflikten verbunden ist. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn Konflikte bereits entstanden sind, setzen wir Ihre Rechte konsequent durch – außergerichtlich und vor den Nachlassgerichten in München.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Testament & Erbvertrag

Ein rechtssicher formuliertes Testament verhindert Streitigkeiten unter den Erben und sichert Ihren letzten Willen. Wir beraten Sie bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags – unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche, der gesetzlichen Erbfolge und steuerlicher Aspekte. Dabei erklären wir Ihnen klar, welche Formulierungen wirksam sind und welche Fehler in selbst verfassten Testamenten häufig zu Streitigkeiten führen.

Gesetzliche & gewillkürte Erbfolge

Viele Menschen wissen nicht, wie die gesetzliche Erbfolge konkret aussieht und wer im Todesfall tatsächlich was erbt. Wir erläutern Ihnen die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge – also der durch Testament oder Erbvertrag bestimmten Nachfolge – und helfen Ihnen, die für Sie passende Regelung zu finden.

Erbschein & Nachlassabwicklung

Der Erbschein ist in vielen Situationen erforderlich – etwa um auf Bankkonten zuzugreifen, Grundstücke umschreiben zu lassen oder gegenüber Behörden aufzutreten. Die Beantragung beim Nachlassgericht ist mit formalen Anforderungen verbunden. Wir begleiten Sie im gesamten Verfahren – von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des Nachlasses.

Erbengeeinschaft & Erbauseinandersetzung

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Häufig kommt es dabei zu Unstimmigkeiten über die Aufteilung des Nachlasses – sei es bei Immobilien, Bankguthaben oder sonstigen Vermögenswerten. Wir vertreten Ihre Interessen in der Erbengemeinschaft und streben – wo möglich – eine außergerichtliche Einigung an. Wenn nötig, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch.

Pflichtteilsansprüche

Auch wer durch ein Testament enterbt wurde, kann unter Umständen einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch haben. Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel Kinder, Ehepartner und in bestimmten Fällen Eltern des Erblassers. Wir klären, ob und in welcher Höhe Pflichtteilsansprüche bestehen – und vertreten Sie sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Abwehr entsprechender Forderungen.

Erbschaft ausschlagen

Wenn ein Nachlass überschuldet ist oder Sie aus anderen Gründen kein Erbe antreten möchten, können Sie das Erbe ausschlagen. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls – bei Auslandsberührung gilt eine verlängerte Frist. Wir beraten Sie zeitnah und begleiten das formale Verfahren beim Nachlassgericht.

Weitere Leistungen der Kanzlei Gorriahn

Vertragsstreitigkeiten

Ob Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag – wenn Leistungen nicht erbracht werden, Mängel auftreten oder Zahlungen ausbleiben, prüfen wir Ihre Ansprüche und vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht.

Forderungseitreibung

Wenn ein Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt, übernehmen wir die außergerichtliche und – wenn nötig – gerichtliche Beitreibung Ihrer offenen Forderungen, einschließlich Mahnverfahren und Vollstreckung.

Häufige Fragen zum Erbrecht in München

Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Diese legt fest, wer in welcher Reihenfolge und in welchem Umfang erbt – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Güterstand. Wir erläutern Ihnen, was dies konkret für Ihre Situation bedeutet.

Muss ich Erbe antreten?

Nein. Sie haben das Recht, ein Erbe auszuschlagen – insbesondere wenn der Nachlass überschuldet ist. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Lassen Sie sich möglichst frühzeitig beraten, damit diese Frist nicht versäumt wird.

Wie beantrage ich einen Erbschein?

Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. Hierfür sind verschiedene Unterlagen erforderlich, darunter Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden und ggf. das Testament. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und der Antragstellung.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel die Kinder des Erblassers, der Ehegatte sowie in bestimmten Fällen die Eltern. Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.

Wie lange kann man erbrechtliche Ansprüche geltend machen?

Pflichtteilsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung. Weitere erbrechtliche Ansprüche unterliegen unterschiedlichen Verjährungsfristen. Wenden Sie sich zeitnah an uns, damit keine Ansprüche verfallen.

Sie haben ein rechtliches Anliegen in München?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah zurück und vereinbaren einen Beratungstermin – direkt, ohne Umwege.